Wo pflege ich die tatsächliche Krankenkasse bei einem Minijobber?

Sie legen in Ihrem Unternehmen einen Minijobber an und wollen neben der Knappschaft, die in diesem Fall als Einzugsstelle und Umlagekasse fungiert, auch die tatsächliche Krankenkasse hinterlegen?

 

Erfahren Sie hier, wo Sie diese in der Mitarbeiterakte pflegen und was zu beachten ist.

 


 

1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter. In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Sozialversicherung und Allgemeine Angaben. Durch Klick auf den Bearbeitungsstift, oben rechts, öffnet sich der Bearbeitungsmodus.

 

 

2. Wenn Sie nun die Personengruppe von 101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale auf 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte ändern, passt das System automatisch den üblichen Beitragsgruppenschlüssel 6100 an. Dies kann bei Bedarf individuell überschrieben werden.

 

 

3. Speichern Sie die Daten und wechseln zum Unterpunkt Krankenversicherung. Das System hat nun automatisch als Einzugsstelle und Umlagekasse die Knappschaft hinterlegt. Diese Angaben sind auch im Bearbeitungsmodus nicht mehr editierbar. Die tatsächliche Krankenkasse des Mitarbeiters können Sie, falls nötig, weiterhin anpassen.

 

 

4. Falls Ihr Minijobber privat versichert ist, ist im ersten Schritt die Knappschaft für die Minijobs als Krankenkasse zu hinterlegen und abzuspeichern, bevor im nächsten Schritt die Versicherungsart auf "Privat versichert" umgestellt werden kann.

Die Knappschaft für Minijobs wird nun automatisch in die Einzugskasse bzw. die Umlagekasse gezogen. Die Monatlichen Beiträge zur KV und PV sind mit 0,00 zu befüllen, danach kann die Privatversicherung gespeichert werden.

 

 

 

 

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