Was muss bei der Migration mit Systemwechsel beachtet werden?

Sie möchten unterjährig ein neues Unternehmen anlegen und dieses soll mit dem Grund Systemwechsel angemeldet werden?

Erfahren Sie hier, wie Sie dies im System darstellen können und was Sie dabei beachten sollten.

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1. Bei der Neuanlage eines Unternehmens füllen Sie wie gewohnt die geforderten Daten sorgfältig aus. Um die Meldung wegen Systemwechsel auszulösen, wählen Sie als "Grund der Anlage" im Bereich der Betriebsdaten "Systemwechsel" aus. Nach Eingabe aller Daten schließen Sie den Prozess über den Speichern-Button ab.
 
 
 
2. Zur Anlage des Unternehmens und der dazugehörigen Mitarbeiter sind bestimmte Daten erforderlich. Bitte halten Sie für die Migration wegen Systemwechsel insbesondere folgende Informationen bereit:
  • Stammdaten des Mandanten
  • Unternehmensnummer
  • Ansprechpartner beim Kunden, inkl. Telefonnummer
  • Umlagesätze der einzelnen Krankenkassen der Mitarbeiter
  • Angaben zur gesetzl. Unfallversicherung (PIN etc.)
  • Zahlung an Finanzamt per Überweisung oder Lastschrift?
  • Zahlung der SV-Beiträge per Überweisung oder Lastschrift?
  • Lohnkonten aller Mitarbeiter
  • Lohnzettel aller Mitarbeiter
  • Angaben zu den Kindern der Mitarbeiter (PUEG)
  • gesetzliche Krankenkasse der Minijobber

 

 

3. Um den Systemwechsel korrekt durchzuführen, sind in beiden Lohnabrechnungssystemen in verschiedenen Bereichen folgende Schritte durchzuführen:

 

3.1 Sozialversicherung

Die Abmeldung von der Sozialversicherung ist im vorherigen System mit Grund 36 durchzuführen. Um voreilige Rückfragen der Krankenkassen zu vermeiden, ist dies erst max. 2 Tage vor der Abrechnung bzw. Meldung im neuen System durchzuführen. 

Die entsprechende Anmeldung bei den SV-Trägern im Neusystem führen Sie durch die Auswahl "Systemwechsel" im Feld Grund der Anlage* automatisch mit Grund 13 durch.

Die Umlagesätze der verschiedenen Krankenkassen sind vom vorherigen auf das neue Abrechnungssystem zu übertragen.

 

3.2 Unfallversicherung

Bitte erstellen Sie im Altsystem den UV-Lohnnachweis 06.

 

3.3 Lohnsteuer

Die Anmeldung der Arbeitnehmer zum ELStAM-Verfahren im neuen System erfolgt durch Auswahl des Systemwechsels im Feld "Grund der Anlage" automatisch über eine Ummeldung im Zuge der ersten Abrechnung im neuen System. Vorher sind keine ELStAM-Rückmeldungen ersichtlich!

Bitte führen Sie keine ELStAM-Abmeldung  sowie keine ELStAM-Ummeldung im vorherigen Abrechnungssystem durch.

 

3.4 Sonstiges

Wenn die Migration des Unternehmens im laufenden Kalenderjahr durchgeführt wird, sind die Vortragswerte im neuen Abrechnungssystem einzupflegen.

 

 

 

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Unser System wird stetig weiterentwickelt und optimiert.

Schauen Sie gerne in unsere Release-Notes, dort informieren wir regelmäßig über aktuelle Informationen zu neuen Funktionen, Erweiterungen und Optimierungen.

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