Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Kurzarbeitergeld (KUG) als Ausgleichszahlung nutzen, ist es wichtig, zwischen dem konjunkturellen und saisonalen Kurzarbeitergeld zu unterscheiden. Momentan bilden wir nur das konjunkturelle KUG ab. Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, den Verdienstausfall von Arbeitnehmern aufgrund von Kurzarbeit teilweise auszugleichen und so betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

 


 

1. Im ersten Schritt hinterlegen Sie den KUG-Bewilligungszeitraum für Ihr Unternehmen. Dies ist zwingend notwendig, um KUG dann auch für die Mitarbeiter zu hinterlegen. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Unternehmen und von dort zum Menüpunkt Kurzarbeit und zum Unterpunkt Unternehmen. Hinterlegen Sie den Zeitraum, die Art des KUG-Zuschusses (Auswahl zwischen Betrag und Prozent) und den entsprechenden KUG-Zuschuss. Nach dem Speichern sind die Angaben für Ihr Unternehmen im System hinterlegt.

 

 

2. Wenn Sie die Daten für Ihr Unternehmen hinterlegt haben, bleiben Sie im Kurzarbeitergeld und können im zweiten Schritt über den Unterpunkt Mitarbeiter die zusätzlichen Daten zur Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter hinterlegen. Über die Suchfunktion oder in der Listenansicht suchen Sie den entsprechenden Mitarbeiter und wählen diesen aus. Es öffnet sich ein neues Fenster, hinterlegen Sie jetzt den entsprechenden Leistungssatz - Auswahl zwischen:

  • Anwendung gemäß Kinderfreibetrag

  • Leistungssatz 1 (mit Kindern)

  • Leistungssatz 2 (ohne Kinder)

Auch hier hinterlegen Sie wieder die Art des KUG-Zuschusses (Auswahl zwischen Betrag und Prozent) und den entsprechenden KUG-Zuschuss. Allerdings sollten Sie beachten, dass diese Eingabe die UN-Einstellung übersteuert.

 

 

3. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Feiertagsstunden in Höhe von KUG für den Mitarbeiter zu hinterlegen. Wichtig hierbei ist: Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wie in § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt, bleibt es dabei, dass die Feiertagsvergütung vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Feiertagsstunden werden nur angezeigt, wenn in dem Monat auch ein Feiertag vorliegt.

 

4. Navigieren Sie im nächsten Schritt zum Bereich Pre-Payroll und Abwesenheiten und hinterlegen Sie die Abwesenheit Kurzarbeitergeld für den betreffenden Mitarbeiter.

 

Das Kurzarbeitergeld wird nun beim nächsten Berechnen der Payroll automatisch berücksichtigt.

 

 

 

 

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