Sie stellen einen neuen Arbeitnehmer ein? Wenn sie die SV-Nummer nicht vorliegen haben, können Sie eine Versicherungsnummernabfrage durchführen. Haben Sie die SV-Nummer ihres Mitarbeiters bekommen, sollten Sie folgende Hinweise beachten.
Jeder Bundesbürger erhält spätestens bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - seit 2005 bereits ab Geburt - eine zwölfstellige Sozialversicherungsnummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird. Die Nummer bleibt das ganze Leben gleich und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.
Die Sozialversicherungsnummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bereichsnummer
- Geburtsdatum
- Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
- Seriennummer und
- Prüfziffer.
Zum Beispiel 65 170806 J008. In diesem Beispiel handelt es sich um einen am 17. August 2006 geborenen männlichen Versicherten, dessen Nachname mit einem J beginnt. So kann jeder Person eine Versicherungsnummer zugeordnet werden.
1. Zum Hinterlegen der SV-Nummer navigieren Sie sich über das Headline-Menü zur Mitarbeiterübersicht, dort zur entsprechenden Mitarbeiterakte und zu den Persönlichen Angaben.
2. Über den Stift, oben rechts, gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus. Hinterlegen Sie die Sozialversicherungsnummer im entsprechenden Feld. Über den Info-Button erhalten Sie eine Übersicht zur Zusammensetzung der SV-Nummer.
3. Systemseitig wurde eine Validierung bezüglich des Geschlechts und des Geburtsdatums hinterlegt.
Stimmen die Angaben bezüglich der Geburtsdaten nicht überein, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung.
4. Stimmen die Angaben bezüglich des Geschlechts nicht überein, lassen sich die Daten nicht speichern und Sie bekommen eine Fehlermeldung.
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