Sie wollen für Ihren Mitarbeiter aufgrund eines Renteneintritts einen SV-Statuswechsel hinterlegen? Erfahren Sie hier, wie und wo Sie diesen anlegen können.
Hintergrund: Die Altersvollrente ist die reguläre Altersrente. Für diese Rente muss ein bestimmtes Alter erreicht werden. Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Betroffen sind alle Jahrgänge, die ab 1947 geboren wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Tabelle für die Erreichung der Regelaltersgrenze systemseitig hinterlegt.
1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und wählen dort für den entsprechenden Mitarbeiter das Drei-Punkte-Menü aus.
2. Wählen Sie "SV-Statuswechsel vornehmen" aus. In der neuen Ansicht können Sie:
- den "Grund des Wechsels" und
- das "Gültig ab" Datum hinterlegen.
3. Wählen Sie als Grund des Wechsels: "Wechsel aufgrund von Rentenreintritt" erscheint ein Hinweistext: "Regelaltersgrenze wird erreicht am: DD.MM.YYYY" sowie ein neues Feld "Rentenart".
Wählen Sie als Rentenart "Volle Erwerbsminderungsrente" oder "Teilversorgung wegen Erreichen der Altersgrenze" wird der Beitragsgruppenschlüssel des Mitarbeiters angepasst und Sie erhalten einen Hinweistext.
4. Wählen Sie als Rentenart "Vollversorgung wegen Erreichen der Altersgrenze" erscheint der Toggle "Verzicht auf RV-Freiheit". Wählen Sie diesen an, können Sie die entsprechenden Daten eingeben und speichern.
Das Datum für "Verzicht gültig ab" darf nicht vor dem aktuellen Abrechnungsmonat liegen, da dies nicht rückwirkend angelegt werden darf.
5. Wählen Sie als Rentenart "Vollrente wegen Alters" erscheint ein weiteres Feld "Besonderheit". Sie können zwischen folgenden Besonderheiten wählen:
- Keine Besonderheit
- Gleichgestellte ausländische Altersvollrente
- Anpassung Bergbau
- Nicht gleichgestellte ausländische Altersvollrente
6. Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten. Beim Speichern erscheint ein Bestätigungsdialog, der die aus einem SV-Statuswechsel resultierenden Änderungen übersichtlich darstellt, so dass diese vor dem Speichern kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden können.
7. Im Zuge des SV-Statuswechsels aufgrund von einem Renteneintritt wurde der neue Unterpunkt "Rente" in der Mitarbeiterakte implementiert. Hier sehen Sie alle eingegeben Daten.
HINWEIS: Im Bereich der Sozialversicherung wurde eine Validierung zur Überprüfung der Rentenversicherungspflicht implementiert. Sollten Sie den SV-Statuswechsel aufgrund des Renteneintritts für Ihren Mitarbeiter noch nicht vorgenommen haben, erhalten Sie beim Berechnen der Payroll die Systemnachricht: "Folgende Mitarbeiter haben die Regelaltersgrenze erreicht. Der Beitragsgruppenschlüssel der AV ist ab Erreichen der Regelaltersgrenze auf 2 zu ändern. Bitte öffnen Sie in der Mitarbeiterliste die Erfassungsmaske für die Eingabe der relevanten Daten". In der Hinweismeldung ist auch ein Link enthalten, der Sie direkt zur Eingabe für den SV-Statuswechsel des entsprechenden Mitarbeiters führt, so dass Sie die Daten sofort ergänzen können.
Wichtig: Aktuell wird diese Systemnachricht z.B. auch für geringfügige Mitarbeiter angezeigt. Bitte ignorieren Sie den Hinweis in diesem Fall. Die Hinweismeldung wird künftig bei nicht relevanten Personengruppen unterdrückt.
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