Wie erstellt man eine rückwirkende Korrektur?

Sie wollen für einen Mitarbeiter eine rückwirkende Korrektur eines Bezuges bzw. Abzuges erfassen? Erfahren Sie hier, wie und wo Sie dies hinterlegen.

 


 

1. Navigieren Sie sich im Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und dort zum Unterpunkt Vergütung und Gesamtbezüge. Es öffnet sich eine Liste mit allen Mitarbeitern und deren Gesamtbezügen. Über die Listenansicht bzw. die Suchfunktion, oben rechts, können Sie den entsprechenden Mitarbeiter auswählen.

 

 

2. Es öffnet sich eine Übersicht der bisher hinterlegten Gesamtbezüge des gewählten Mitarbeiters.

 

 

3. Wenn Sie nun rückwirkend einen Bezug, beispielsweise einen Sachbezug, ändern wollen, klicken Sie oben rechts auf den Zeitreise-Button und wählen den entsprechenden Monat aus.

 

 

4. Es öffnet sich eine Übersicht der hinterlegten Gesamtbezüge des gewählten Monats für den Mitarbeiter.

 

 

5. Über das Drei-Punkte-Menü, rechts neben dem entsprechenden Bezug bzw. Abzug, können Sie diesen bearbeiten oder löschen.

 

 

6. Wenn Sie den Bezug bearbeiten oder löschen, bekommen Sie systemseitig den Hinweis, dass potentiell eine Rückrechnung ausgelöst wird. Nach dem Bestätigen wird der Bezug gelöscht oder der neue Betrag hinterlegt.

 

 

7. Wollen Sie sich diese Änderung auch auf der Abrechnung des entsprechenden Mitarbeiters ansehen, wechseln Sie in den Bereich Payroll. Über den Aktualisierungs-Button berechnen Sie die Payroll neu.

 

8. Wählen Sie, nach der erneuten Berechnung, links im Menü den Punkt Abrechnungen aus. Über die Listenansicht bzw. die Suchfunktion suchen Sie den entsprechenden Mitarbeiter. Über die mittige Seitenanzeige ist sichtbar, dass bei dem Mitarbeiter mehr als eine Seite vorhanden ist. Die korrigierte Abrechnung ist als 2. Seite verfügbar.

 

 

 

Hinweis: Wenn für einen Mitarbeiter eine Änderung für den Vormonat erfasst wurde, wird eine neue Gesamt-Lohnabrechnung für den Vormonat zur Verfügung stellen, aber KEINE Differenzübersicht

 

Wichtig: Bei einer Rückrechnung, bei der es zu Abzügen oder Nachzahlungen kommt, wird dies im Regelfall auch bei der Zahldatei berücksichtigt. Sollte der Zahlbetrag 0 oder negativ sein, wird dies nicht ausgewiesen. In dem Fall muss der PRS in die direkte Kommunikation gehen.

 

 

 

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