Wo hinterlege ich Statuskennzeichen für meinen Mitarbeiter?

Bei Einstellung eines Arbeitnehmers prüfen Sie als Arbeitgeber, ob es sich bei der Beschäftigung um eine sozialversicherungspflichtige oder -freie Beschäftigung handelt. Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, einem Nachkommen oder einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH, muss erst geprüft werden, ob tatsächlich Versicherungspflicht vorliegt. Nachkommen sind Kinder, Adoptivkinder, Enkel sowie Urenkel.

 

Beginnen Arbeitnehmer, die zum zuvor genannten Personenkreis gehören, eine Beschäftigung, so ist bei der Anmeldung mit Meldegrund „10“ ein sogenanntes Statuskennzeichen zu setzen.

 

Folgende Statuskennzeichen sind möglich:

  • Statuskennzeichen „1“ = Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling
  • Statuskennzeichen „2“ = Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

 


 

1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter. In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Sozialversicherung und dort den Unterpunkt Zusätzliche Angaben.

 

 

2. Durch Klick auf den Stift gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus und können nun unter "Statuskennzeichen" zwischen:

  • Kein besonderer Arbeitnehmerstatus
  • Ehegatte des meldenden Einzelunternehmers
  • Eingetragener Lebenspartner des meldenden Einzelunternehmers nach dem LPartG
  • Leibliches Kind des meldenden Einzelunternehmers
  • Adoptivkind des meldenden Einzelunternehmers
  • Ur-/enkel des meldenden Einzelunternehmers
  • Geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)

wählen.

 

 

WICHTIG: Das Statuskennzeichen lässt sich nur im Eintrittsmonat pflegen. 

Das Statuskennzeichen darf nur bei Anmeldung übermittelt werden. Wenn es sich nachträglich ändert, z.B. weil bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer erst ein Status-Feststellungsverfahren erfolgt, dann muss es rückwirkend geändert werden - gilt aber trotzdem ab Zeitpunkt der Anmeldung, bzw. des Eintritts.

Möchten Sie diese nachträgliche Änderung durchführen, wenden Sie sich bitte an unser Support Team. 

 

Hinweis: Dieses Feld muss, wie z.B. auch Geschlecht etc., ausgefüllt werden und wird z.B. bei der DEÜV-Anmeldung mit an die Krankenkasse versendet, löst aber KEIN Statusfeststellungsverfahren aus (das ist dann Entscheidung der Krankenkasse). Standardmäßig wird hier immer “kein besonderer Arbeitnehmerstatus” ausgewählt (Pflichtfeld), wenn keine andere Info dazu vorliegt.

 

 

 

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