Wo kann man eine Stammdatenabfrage auslösen und einsehen?

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres die UV-pflichtigen Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden in Form eines elektronischen Lohnnachweises an die UV-Träger zu melden. Hierzu ist im Vorfeld eine Stammdatenabfrage erforderlich.

Hinweis: Unternehmen in der landwirtschaftlichen BG und die UV-Träger selbst, nehmen nicht am Verfahren teil, dennoch müssen die UV-Daten sowie die Unternehmensnummer gepflegt werden. 

 


 

1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zu den Unternehmensdaten und dann zum Menüpunkt Sozialversicherung. Wählen Sie den Unterpunkt Unfallversicherung aus. Es öffnet sich eine neue Ansicht mit der Auflistung der hinterlegten Unfallversicherungen. Wählen Sie über die Suchfunktion oder die Listenansicht die entsprechende Unfallversicherung aus.

 

 

2. Über das Drei-Punkte-Menü, rechts neben dem Bearbeitungs-Stift, wählen Sie Stammdaten für 20xx abfragen aus.

 

 

3. Wenn Sie die gesendete Stammdatenabfrage später stornieren wollen, können Sie das mit dem nun nicht mehr ausgegrauten Feld „Stammdatenabfrage stornieren“ tun.

 

 

4. Um die Meldung der Stammdatenabfrage oder gegebenenfalls die Stornierung einzusehen, navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Reiter Payroll und zum Menüpunkt Meldungen. Im Ausgang sehen Sie die übermittelten Stammdatenmeldungen.

 

 

5. Klicken Sie die Meldung UV an, erscheint eine neue Ansicht und Sie erhalten einen Überblick der Meldungsdetails.

 

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6. Über das Drei-Punkte-Menü, rechts neben der entsprechenden Meldung, haben Sie die Möglichkeit, die Meldebescheinigung herunterzuladen.

 

 

 

 

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