Es gibt gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung. Wird z.B. ein Kind krank, kann oft ein Elternteil nicht zur Arbeit gehen. Arbeitgeber sind dann grundsätzlich zur Freistellung des Arbeitnehmers verpflichtet. Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen und das Recht auf Entgeltfortzahlung wird mit Anwendung des § 616 BGB geregelt.
1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zu den Unternehmensdaten und wählen dort den Bereich Zeitmanagement und Allgemeine Angaben aus. In der neuen Ansicht können Sie die Angaben zum Ausschluss § 616 BGB und zum Entgeltanspruch hinterlegen.
2. Beim Ausschluss § 616 BGB in Verbindung mit der Abwesenheit zur Pflege eines kranken Kindes beachten Sie bitte, dass je nach Auswahl zwei unterschiedliche Abwesenheiten hinterlegt werden müssen, da es sonst zu fehlerhaften Meldungen kommt:
- nicht ausgeschlossen - "Kind krank bezahlt"
- ausgeschlossen durch Betriebsvereinbarung - "Kinderkrankengeld"
3. Den Entgeltanspruch können Sie per Drop-Down auswählen.
WICHTIG: Diese Eingabe hat keinerlei Auswirkungen auf die Payroll, d.h. eine Kürzung erfolgt in dem Zusammenhang nicht. Dies wird durch den jeweiligen gewählten Abwesenheitsgrund (z.B. Kind krank) abgebildet. Die Angabe ist somit rein informativ.
4. Diese Angaben befinden sich auch in den Mitarbeiterdaten (wie auch die Umlagen), es ist verpflichtend, dass sich diese auch beim Mitarbeiter individuell übersteuern lassen.
Wenn die 10 Tage-Regelung zur Pflege naher Angehöriger/Kinder arbeitsvertraglich ausgeschlossen ist, kann dies damit eingepflegt werden. Standardmäßig wird im Unternehmen “Ja” ausgewählt und damit bei allen Mitarbeitern mit “Ja” übersteuert. Dies können Sie dann, falls nötig, bei den einzelnen Mitarbeitern individuell übersteuern.
5. Navigieren Sie sich dazu über das Headline-Menü zu Mitarbeiter, wählen dort in der Mitarbeiterliste den entsprechenden Mitarbeiter und dann unter Beschäftigung den Punkt Arbeitszeiten aus. In der neuen Ansicht können Sie die Angaben zum Ausschluss § 616 BGB individuell für den Mitarbeiter überschreiben.
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