Was ist bei der Anlage eines Midijobbers zu beachten?

Sie legen in Ihrem Unternehmen einen Midijobber bzw. einen Arbeitnehmer im Übergangsbereich an? Erfahren Sie hier, wo Sie dies in der Mitarbeiterakte pflegen und was zu beachten ist.

 

Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs von 538,01 Euro bis 2.000 Euro sind versicherungspflichtig, brauchen aber nur reduzierte Beitragsanteile zur Sozialversicherung zu zahlen. Diese Beschäftigungsverhältnisse werden oft auch als Midijobs bezeichnet. 

 


 

1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter. In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Sozialversicherung. Durch Klick auf den Bearbeitungsstift, oben rechts, öffnet sich der Bearbeitungsmodus. Wählen Sie unter Übergangsbereich "Ja" und speichern die Angaben.

 

 

2. Möchten Sie zusätzlich die Vortragswerte hinterlegen, navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und wählen den Punkt Vortragswerte. Dort wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter. Sie können nun die Vortragswerte für die Sozialversicherung und weitere Bereiche hinterlegen.

Wichtig bei Midijobbern ist, dass Sie unter Sozialversicherung die Werte für das Arbeitnehmer-Brutto hinterlegen.

Hintergrund: Zur Berechnung der SV-Luft bei Einmalzahlungen wird der Arbeitnehmerbetrag benötigt.

 

 

Hinweis: In diesem Zusammenhang wird auf der Verdienstabrechnung das Arbeitnehmer-Brutto (AN-Brutto) ausgewiesen, da der Lohnnachweis bzw. der Lohnzettel für den Arbeitnehmer ausgestellt wird.

In der Beitragsabrechnung dagegen werden die Arbeitgeber-Brutto (AG-Brutto) Werte ausgewiesen.

 

 

 

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