Wo hinterlege ich die Änderung der ELStAM Daten, wenn der Hauptarbeitgeber zum Nebenarbeitgeber wird?

Im ELStAM (ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale)-Verfahren kann der Arbeitgeber essentielle Informationen seiner Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug abrufen. Wird ein neues Dienstverhältnis angetreten, muss der Arbeitgeber beim ELSTAM-Abruf angeben, ob es sich hierbei um eine Haupt- oder um eine Nebenbeschäftigung handelt.

 

Falls Sie dies für einen Ihrer Mitarbeiter anpassen möchten, können Sie diese individuell bei Ihren Mitarbeitern in der Mitarbeiterakte hinterlegen.

 


 

1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter. In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Beschäftigung und Tätigkeit.

 

 

2. Durch Klick auf den Stift gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus und können nun unter "Beschäftigungsverhältnis" zwischen Haupt- und Nebenarbeitgeber wählen.

 

 

 

 

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