Sie wollen für Ihren Mitarbeiter eine Nebeneinkommensbescheinigung erstellen? Erfahren Sie hier, wie und wo Sie diese anlegen können.
Die Nebeneinkommensbescheinigung dient der Prüfung, ob in Fällen einer sog. Nebenerwerbstätigkeit ein Leistungsanspruch überhaupt besteht (insbes. Arbeitslosigkeit weiterhin vorliegt), und ob bzw. in welchem Umfang das Einkommen auf die gezahlte Leistung anzurechnen ist.
1. Navigieren Sie sich im Headline-Menü zum Menüpunkt Meldungen und wählen dort Bescheinigungen. In der neuen Ansicht werden, falls vorhanden, alle bisher erstellten Bescheinigungen angezeigt.
2. Zum Erstellen der Bescheinigung klicken Sie auf den Hinzufügen-Button. Sie können dann zwischen:
- Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III)
- EU-Arbeitsbescheinigung (§312a SGB III)
- Nebeneinkommensbescheinigung (§312 SGB III)
wählen.
3. Nach der entsprechenden Auswahl - in diesem Fall "Nebeneinkommensbescheinigung (§312 SGB III)" - wird ein neues Formular geöffnet. Wählen Sie im Schritt 01 Allgemein den entsprechenden Mitarbeiter und den Bescheinigungszeitraum.
Sie bekommen den Hinweis: "Alle Angaben zur Person und zum Unternehmen werden aus den Stammdaten übernommen. Bitte überprüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind."
4. Durch Klick auf Weiter öffnet sich Schritt 02 Mitarbeiter. Die Daten sind hier bereits aus vorausgefüllt.
5. Hinterlegen Sie, wenn nötig, die erforderlichen Daten in den nächsten Schritten:
- Schritt 03 Vergütung
- Schritt 04 Beschäftigung
- Schritt 05 Beitragspflicht
- Schritt 06 Angaben zu Erstellung
Viele Felder werden durch das System vorausgefüllt und zusätzliche Pflichtfelder müssen durch Sie vervollständigt werden. Die Eingabemaske ist dynamisch, das heißt je nach Eingabe kann sich die Ansicht ändern.
6. Im letzten Schritt klicken Sie nach Eingabe aller Daten auf Senden und bekommen dann eine entsprechenden Statusmeldung, dass die Bescheinigung gesendet wurde.
7. Die Bescheinigung wird Ihnen dann unter Bescheinigungen > Ausgang angezeigt und Sie haben durch Klick auf die entsprechende Bescheinigung, die Möglichkeit sich die Meldungsdetails anzuschauen oder über das 3-Punkte-Menü, die Meldebescheinigung herunterzuladen.
Hinweis: Das System lässt es nicht zu, eine Bescheinigung mit denselben Angaben erneut zu senden. Sie bekommen in diesem Fall eine Hinweismeldung. Sollten Sie aber eine weitere Bescheinigung erstellen weil in der ersten Bescheinigung Daten inkorrekt waren, kann diese erneut versendet.
Nicht alles auf dem neusten Stand?
Unser System wird stetig weiterentwickelt und optimiert.
Schauen Sie gerne in unsere Release-Notes, dort informieren wir regelmäßig über aktuelle Informationen zu neuen Funktionen, Erweiterungen und Optimierungen.
Kommentare
0 Kommentare