Wie erstellt man eine rückwirkende Korrektur?

Sie wollen eine rückwirkende Korrektur, z.B. einen Krankenkassenwechsel, erfassen?

Erfahren Sie hier, wie und wo Sie dies hinterlegen.

 


 

1. Navigieren Sie sich im Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter. Die Mitarbeiterliste öffnet sich. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus.

 

 

2. Die Mitarbeiterakte öffnet sich. Je nachdem was Sie ändern wollen, wählen sie in der linken Menüstruktur den entsprechenden Punkt aus.

 

 

3. Wenn Sie nun rückwirkend eine Änderung, beispielsweise einen Krankenkassenwechsel, vornehmen wollen, klicken Sie oben rechts auf den Zeitreise-Button. Wählen Sie den entsprechenden Monat in der Vergangenheit aus.

 

 

4. Ist der entsprechende Monat unter Zeitraum ausgewählt, können Sie über den Bearbeitungsstift, die entsprechende Änderung vornehmen. Beim Speichern bekommen Sie die Hinweismeldung: "Diese Veränderung löst potentiell eine Rückrechnung aus. Nach dem Bestätigen werden die Änderungen ab dem gewählten Monat rückwirkend hinterlegt.

 

 

5. Wollen Sie sich diese Änderung auch auf der Abrechnung des entsprechenden Mitarbeiters ansehen, wechseln Sie in den Bereich Payroll > Gesamtkosten. Über den Aktualisierungs-Button berechnen Sie die Payroll für alle Mitarbeiter neu.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, über Payroll > Abrechnungen und die Auswahl des entsprechenden Mitarbeiters, die Abrechnung nur für diesen Mitarbeiter zu aktualisieren und einzusehen.

 

6. Wählen Sie, nach der erneuten Berechnung, links im Menü den Punkt Abrechnungen aus. Über die Listenansicht bzw. die Suchfunktion suchen Sie den entsprechenden Mitarbeiter. Über die mittige Seitenanzeige ist sichtbar, dass bei dem Mitarbeiter mehr als eine Seite vorhanden ist. Die korrigierten Abrechnungen sind als weitere Seiten verfügbar.

 

 

 

 

Hinweis: Wenn für einen Mitarbeiter eine Änderung für den Vormonat erfasst wurde, wird eine neue Gesamt-Lohnabrechnung für den Vormonat zur Verfügung stellen, aber KEINE Differenzübersicht

 

Wichtig: Bei einer Rückrechnung, bei der es zu Abzügen oder Nachzahlungen kommt, wird dies im Regelfall auch bei der Zahldatei berücksichtigt. Sollte der Zahlbetrag 0 oder negativ sein, wird dies nicht ausgewiesen. In dem Fall muss der PRS in die direkte Kommunikation gehen.

Schauen Sie diesbezüglich auch gerne in unseren Artikel: Wie erstellt man eine rückwirkende Korrektur der Bezüge?

 

 

 

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Schauen Sie gerne in unsere Release-Notes, dort informieren wir regelmäßig über aktuelle Informationen zu neuen Funktionen, Erweiterungen und Optimierungen.

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