Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Kurzarbeitergeld (KUG) als Ausgleichszahlung nutzen, ist es wichtig, zwischen dem konjunkturellen und saisonalen Kurzarbeitergeld zu unterscheiden. Momentan bilden wir nur das konjunkturelle KUG ab.
Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, den Verdienstausfall von Arbeitnehmern aufgrund von Kurzarbeit teilweise auszugleichen und so betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
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Im ersten Schritt hinterlegen Sie den KUG-Bewilligungszeitraum für Ihr Unternehmen. Dies ist zwingend notwendig, um KUG dann auch für die Mitarbeiter zu hinterlegen.
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Unternehmen und dort zum Menüpunkt Kurzarbeit. Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten:
- Beginn und Ende des KUG Bewilligungszeitraums,
- die Art des KUG-Zuschusses (Auswahl zwischen Betrag und Prozent),
- den entsprechenden KUG-Zuschuss,
- die Ausfallnummer und
- die Stammnummer des zuständigen Arbeitsamtes.
Nach dem Speichern sind die Angaben für Ihr Unternehmen im System hinterlegt.
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Wenn Sie die Daten für Ihr Unternehmen hinterlegt haben, können Sie im zweiten Schritt die zusätzlichen Daten zur Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter hinterlegen.
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und dort zum Menüpunkt Kurzarbeit.
Über die Suchfunktion oder in der Listenansicht suchen Sie den entsprechenden Mitarbeiter und aktivieren den Toggle: Kurzarbeitergeld (KUG) ist aktiv.
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Es öffnet sich eine Eingabemaske, hinterlegen Sie jetzt den entsprechenden Leistungssatz - Auswahl zwischen:
- Anwendung gemäß Kinderfreibetrag
- Leistungssatz 1 (mit Kindern)
- Leistungssatz 2 (ohne Kinder)
Nach Eingabe aller weiteren relevanten Daten speichern Sie diese.
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Sie können den Arbeitgeberzuschuss bei KUG zentral steuern und bei Bedarf individuell pro Mitarbeiter abweichende Zuschüsse festlegen. Die Zuschusshöhe kann sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Mitarbeiterebene hinterlegt werden.
Wichtig hierbei ist:
- Ist beim Mitarbeiter kein Zuschusswert hinterlegt bzw. steht der Wert auf 0,00, wird automatisch die Unternehmenseinstellung für den KUG-Zuschuss angewendet.
- Sind sowohl im Unternehmen als auch beim Mitarbeiter Zuschusswerte größer 0 hinterlegt, gilt immer der beim Mitarbeiter hinterlegte Wert.
- Die Mitarbeitereinstellung überschreibt somit die Unternehmenseinstellung, sofern sie ungleich Null ist.
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Sollten Sie sich in einem Monat mit Feiertagen befinden, wird ein zusätzliches Feld angezeigt und Sie haben die Möglichkeit Feiertagsstunden in Höhe von KUG für den Mitarbeiter zu hinterlegen.
Wichtig hierbei ist: Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Wie in § 2 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt, bleibt es dabei, dass die Feiertagsvergütung vom Arbeitgeber zu zahlen ist.
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Sollte sich ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit im Urlaub befinden, muss der Urlaub ebenfalls als Abwesenheit erfasst werden, da er Einfluss auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes hat.
Wichtig hierbei ist: Urlaub darf nur an den tatsächlichen Arbeitstagen des Mitarbeiters erfasst werden. Wird Urlaub über einen zusammenhängenden Zeitraum erfasst, obwohl der Mitarbeiter nicht an allen Tagen arbeitet, kann dies zu einer fehlerhaften Berechnung des Kurzarbeitergeldes führen.
Der Urlaub ist daher entsprechend der individuellen Arbeitszeitverteilung aufzuteilen.
- Das Kurzarbeitergeld wird nun beim nächsten Berechnen der Payroll automatisch berücksichtigt.