Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere seine Schulden gegenüber Gläubigern.
Eine Insolvenz kann verschiedene Ursachen haben, darunter Missmanagement, wirtschaftliche Probleme, ein schlechtes Geschäftsmodell oder unvorhergesehene Ereignisse wie wirtschaftliche Abschwünge oder Naturkatastrophen.
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Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Unternehmen und dort zu Insolvenz. In der neuen Ansicht erhalten Sie den Infotext:
"Zum Vortag der Insolvenz wird automatisiert ein elektronischer Lohnnachweis (UV08) erstellt. Bitte hinterlegen Sie unter Sozialversicherung > Unfallversicherung die Angaben zur neuen Mitgliedschaft ab dem Eintritt der Insolvenz. Bitte legen Sie einen neuen Hauptbeschäftigungsbetrieb an, sofern ab Eröffnung der Insolvenz eine neue Betriebsnummer gilt." - Dazu ab dem nächsten Punkt mehr.
Hinterlegen Sie unter Allgemeine Angaben den Beginn der Insolvenz und wenn bekannt das Ende.
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Für den Fall, dass es mit der Insolvenz eine neue Unternehmensnummer gibt, hinterlegen Sie unter Sozialversicherung und Unfallversicherung das Ende der aktuellen Mitgliedschaft.
Über den Stift, oben rechts, kommen Sie in den Bearbeitungsmodus.
In diesem Beispiel startet die Insolvenz am 01.06.2025 und somit ist bei "Gültig bis" der 31.05.2025 einzutragen.
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Im nächsten Schritt hinterlegen Sie die neue Unternehmensnummer, die ab Insolvenzbeginn gilt, unter dem Punkt Stammdaten in den Betriebsdaten und dem Reiter Allgemein.
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Beim Speichern bekommen Sie den Hinweis:
"Achtung - Die Unternehmensnummer wird für das Meldeverfahren der Unfallversicherung verwendet. Bitte prüfen Sie die Zuordnung zur Mitgliedschaft unter Sozialversicherung > Unfallversicherung - Möchten Sie die Eingabe speichern?"
Klicken Sie auf Bestätigen um ihre Eingabe zu Speichern.
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Im nächsten Schritt können Sie dann unter Sozialversicherung und Unfallversicherung die Angaben zur neuen Mitgliedschaft, ab dem Eintritt der Insolvenz, mit der neuen Unternehmensnummer hinterlegen.
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Sie können für die neue Mitgliedschaft - über das 3-Punkte-Menü - direkt die Stammdatenabfrage durchführen.
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Hat sich der Hauptbeschäftigungsbetrieb ab Eröffnung der Insolvenz geändert und Sie haben eine neue Betriebsnummer erhalten, hinterlegen Sie diese bitte unter dem Punkt Beschäftigungsbetriebe über den Hinzufügen Button.
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Um freigestellte und weiterbeschäftigte Mitarbeiter weiterhin korrekt abrechnen zu können, müssen neue Beschäftigungsbetriebe angelegt werden:
einer für die freigestellten und einer für die weiterbeschäftigten Mitarbeiter.
Dies ist notwendig, weil bei den Beitragsnachweisen zwischen freigestellt und weiterbeschäftigt unterschieden werden muss, weil bei ersterem keine Insolvenzgeldumlage fällig wird.
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Nach Anlage der Beschäftigungsbetriebe müssen die Mitarbeiterakten kopiert werden, da es durch die Insolvenz einen (untermonatigen) SV-rechtlichen Wechsel gibt.
Als Eintrittsdatum hinterlegen Sie den Beginn der Insolvenz. Die alten Personalnummern bekommen dadurch automatisch den Vortag als Austrittsdatum.
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Hinterlegen Sie anschließend in der neuen Mitarbeiterakte bzw. bei der neuen Personalnummer den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.
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Nach der Pflege der entsprechenden Daten haben Sie unter dem Punkt Insolvenz und Mitarbeiter die Möglichkeit der Aufteilung der Mitarbeiter in freigestellte und weiterbeschäftigte Mitarbeiter.
Wählen Sie die Daten entsprechend aus und speichern diese.
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Sollte nun ein Mitarbeiter z.B. von Weiterbeschäftigt doch in Freigestellt wechseln, wiederholen Sie bitte die Schritte 9 - 11 entsprechend.
Ändern Sie die Angabe von Weiterbeschäftigt auf Freigestellt bekommen Sie die Hinweismeldung, dass die UV-Pflicht der freigestellten Mitarbeiter und die Insolvenzgeldumlage-Pflicht aller Mitarbeiter automatisch deaktiviert wurde.
Zusätzliche Hinweise:
Bei Hinterlegung des Insolvenzereignis für einen insolventen Kunden werden automatisiert alle erforderlichen Meldungen mit der Abrechnung erzeugt:
Für alle weiterbeschäftigten Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Insolvenz aktiv sind:
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Meldungen zum Vortag Insolvenzereignis:
Abmeldung 33
UV Jahresmeldung 92
UV08
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Meldungen ab Insolvenzereignis:
Anmeldung 13
Für alle freigestellten Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Insolvenz aktiv sind:
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Meldungen zum Vortag Insolvenzereignis:
Abmeldung 71
UV Jahresmeldung 92
UV08
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Meldungen ab Insolvenzereignis:
SV-Jahresmeldung 70
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Ende Insolvenz:
Abmeldung 72
Wird ein Arbeitnehmer im Insolvenzfall zunächst weiterbeschäftigt und später freigestellt, wird zum Tag vor der Freistellung eine Meldung mit Grund „71“ zu erstellt.
Vom Tag der Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses wird eine Abmeldung mit Grund „72“ erstellt.
Dauert die Freistellung über das Ende eines Kalenderjahres an, wird eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund „70“ erstellt.
Es kann vorkommen, dass ein Arbeitnehmer, der ab Insolvenzereignis freigestellt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv weiterbeschäftigt werden soll.
In diesem Fall wird zum Vortag der Aufnahme der Weiter-/Wiederbeschäftigung eine Entgeltmeldung mit Abgabegrund „72“ erstellt und die Anmeldung erfolgt zum Tage der Beschäftigungsaufnahme mit dem Abgabegrund „10“.