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Wo kann ich das Versorgungswerk im Unternehmen bearbeiten?

Ein Versorgungswerk ist eine Altersvorsorgeeinrichtung für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater).

Durch die Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer sind diese Personen automatisch im zugehörigen Versorgungswerk versichert anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinweis

Wenn Sie für einen Mitarbeiter ein Versorgungswerk hinterlegt haben, wird dieses auch in den Unternehmensdaten angelegt und Sie können dort weitere Einstellungen vornehmen.

  1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Unternehmen, Sozialversicherung und Versorgungswerke.

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  2. Durch Klick auf das entsprechende Versorgungswerk und dann den Stift, oben rechts, öffnet sich der Bearbeitungsmodus und Sie können weitere Einstellungen vornehmen.

    Das in der Mitarbeiterakte hinterlegte Versorgungswerk sowie die Betriebsnummer sind hinterlegt und nicht editierbar.

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  3. Hinterlegen Sie die gewünschten Angaben zur Zahlungsweise. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

    - Einzelüberweisung,

    - Sammelüberweisung mit der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes,

    - Sammelüberweisung mit der Abrechnungsstelle,

    - Sammelüberweisung mit der Betriebsnummer der Zentrale und

    - SEPA-Lastschriftmandat.

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  4. Wählen Sie eine der Überweisungsarten aus, müssen Sie eine Bankverbindung angeben. In einigen Fällen können, wie bei den Krankenkassen auch, mehrere Bankverbindungen hinterlegt sein.

     

  5. Wählen Sie SEPA-Lastschriftmandat aus, wird Ihnen das hinterlegte Unternehmenskonto angezeigt.

    Stimmen Sie dem SEPA-Lastschriftmandat, durch Setzen des Häkchens, zu und Speichern.

    Die Daten werden übernommen und die SEPA-Mandate erzeugt.

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  6. Nach dem Senden der Payroll wird für den betroffenen Mitarbeiter die identische Meldung, die an die Krankenkasse (DEÜV-Meldung) versendet wird, auch an das Versorgungswerk geschickt.

    Um die Meldebescheinigung einzusehen oder über das Drei-Punkte-Menü herunterzuladen, navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Meldungen > Sozialversicherung > Ausgang.

    Neben den Sozialversicherungs-Meldungen je Mitarbeiter (das Gegenstück zu den DEÜV Meldungen an die Krankenkassen) wird für jedes Versorgungswerk auch die Beitragserhebung (das Gegenstück zum Beitragsnachweis der Krankenkassen) erzeugt.

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  7. Auf dem Lohnzettel wird automatisch:

    - der AG-Anteil RV Versorgungswerk und

    - der Gesamtbeitrag Versorgungswerk

    je nach gewählter Zahlungsart ausgewiesen.

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    Hinweis

    Auf der Verdienstabrechnung erscheint der Hinweistext:

    „Für diesen Abrechnungszeitraum wurde eine Beitragserhebungsmeldung an das zuständige berufsständische Versorgungswerk übermittelt.“

    Wichtig

    Der Text wird nur eingeblendet, wenn tatsächlich eine Meldung versandt wurde.

    Weitere Angaben wie Beitragshöhe, Mitgliedsnummer o. Ä. sind nicht erforderlich.

    Der Hinweistext ersetzt eine separate Meldebescheinigung.

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