Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen prüfen, ob sie die Beschäftigungsquote von 5 % schwerbehinderter Menschen erfüllen. Wird die Quote nicht erreicht, ist jährlich bis zum 31. März eine Anzeige für das Vorjahr bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Programm IW-Elan. Dort werden die Beschäftigtenzahlen und ggf. die Ausgleichsabgabe angegeben.
Rechtsgrundlage: § 163 SGB IX
Die Erstellung erfolgt aktuell vollständig manuell, da die Funktion im Tool noch nicht verfügbar ist.
Sollten Sie im Rahmen der Jahreswechselarbeiten die Erstellung wünschen, übernehmen wir selbstverständlich die Erstellung und den Versand.
Wenden Sie sich dafür gerne an Ihren zuständigen Lohnabrechner oder erstellen ein Ticket über unseren Support.