Sie stellen einen neuen Arbeitnehmer ein? Wenn sie die SV-Nummer nicht vorliegen haben, können Sie eine Versicherungsnummernabfrage durchführen. Haben Sie die SV-Nummer ihres Mitarbeiters bekommen, sollten Sie folgende Hinweise beachten.
Jeder Bundesbürger erhält spätestens bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - seit 2005 bereits ab Geburt - eine zwölfstellige Sozialversicherungsnummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird.
Die Nummer bleibt das ganze Leben gleich und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.
Die Sozialversicherungsnummer setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bereichsnummer
- Geburtsdatum
- Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
- Seriennummer und
- Prüfziffer.
Zum Beispiel 65 170806 J008. In diesem Beispiel handelt es sich um einen am 17. August 2006 geborenen männlichen Versicherten, dessen Nachname mit einem J beginnt. So kann jeder Person eine Versicherungsnummer zugeordnet werden.
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Zum Hinterlegen der SV-Nummer navigieren Sie sich über das Headline-Menü zur Mitarbeiterübersicht, dort zur entsprechenden Mitarbeiterakte und zu den Persönlichen Angaben.
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Über den Stift, oben rechts, gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus. Hinterlegen Sie die Sozialversicherungsnummer im entsprechenden Feld.
Über den Info-Button erhalten Sie eine Übersicht zur Zusammensetzung der SV-Nummer.
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Systemseitig wurde eine Validierung bezüglich des Geschlechts und des Geburtsdatums hinterlegt.
Stimmen die Angaben bezüglich der Geburtsdaten nicht überein, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung.
- Stimmen die Angaben bezüglich des Geschlechts nicht überein, lassen sich die Daten nicht speichern und Sie bekommen eine Fehlermeldung.