Sie legen in Ihrem Unternehmen einen Minijobber an und wollen die Sozialversicherungs-, Steuerdaten und Vortragswerte hinterlegen?
Erfahren Sie hier, wo Sie diese in der Mitarbeiterakte pflegen und was zu beachten ist.
-
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter.
In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Sozialversicherung.
Durch Klick auf den Bearbeitungsstift, oben rechts, öffnet sich der Bearbeitungsmodus.
Hinterlegen Sie unter Personengruppenschlüssel (PGS) die 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte, ändert sich der Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) in 6100.
Hinweis
Besonderheiten beim Beitragsgruppenschlüssel
Bei der Anmeldung von Minijobbern ist die Wahl des korrekten BGRS besonders wichtig.
Da es sich bei Minijobs um geringfügig entlohnte Beschäftigungen handelt, gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Sozialabgaben.
In der Regel ist der Minijobber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, kann sich jedoch auf Wunsch davon befreien lassen.
Diese Entscheidung wirkt sich direkt auf den Beitragsgruppenschlüssel aus:
- Ohne Befreiung: 6100
- Mit Befreiung: 6500
Die korrekte Auswahl ist entscheidend für die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge und die Vermeidung von Rückfragen durch die Minijob-Zentrale.
Arbeitgeber sollten sich daher vergewissern, dass eine eventuelle Befreiung schriftlich vorliegt und der entsprechende Schlüssel korrekt gemeldet wird.
-
Im nächsten Schritt navigieren Sie sich zum Punkt Steuer.
Hinterlegen Sie die Steuer-ID und unter "Art der Versteuerung" die 2% Pauschsteuer.
Wichtig
Bei Mitarbeitern mit PGRS 109 werden die o.g. Steuerdaten bei DEÜV-Meldungen wie:
- Abmeldungen
- GML57
- Unterbrechungsmeldungen oder
- Jahresmeldungen mit übermittelt.
-
Bei pauschal versteuerten Minijobs müssen Sie die Teilnahme am ELStAM-Verfahren aktiv ausschließen.
Dadurch verhindern Sie die versehentliche Anmeldung in der ELStAM-Datenbank.
Dies können Sie direkt in der jeweiligen Mitarbeiterakte anpassen.
Wählen Sie den Punkt Steuer und über “Ausschluss ELStAM-Verfahren” können Sie dann die entsprechende Einstellung vornehmen.
-
Möchten Sie zusätzlich die Vortragswerte hinterlegen, navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und wählen Sie den Punkt Vortragswerte.
Dort wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter. Sie können nun die Vortragswerte für die Sozialversicherung und weitere Bereiche hinterlegen.
Wichtig
Bei Minijobbern hinterlegen Sie unter Sozialversicherung nur Werte bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung.
-
Die einheitliche Pauschalsteuer tragen Sie unter Beitragsschätzung in der GFB-Knappschaft ein.
Dies ist nur nötig wenn ihr Unternehmen ein Schätzmandant ist und für den oder die Minijobber die 2% Pauschsteuer hinterlegt ist.
-
Im Bereich Steuer hinterlegen Sie die Daten unter Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn.
Dies ist nur bei individueller Besteuerung nötig.