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Wo hinterlege ich einen Ausnahmetatbestand für meinen Mitarbeiter?

Sie möchten einen Ausnahmetatbestand in der Pflegeversicherung (PV) anlegen? Erfahren Sie hier, wann ein Ausnahmetatbestand vorliegt und was zu beachten ist.

Alle Mitarbeiter, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen in der PV einen Zuschlag. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für einen Mitarbeiter einen Ausnahmetatbestand zu kennzeichnen, so dass kein PV-Zuschlag berechnet wird.

Diese Ausnahme gilt zum Beispiel für vor 1940 geborene Mitarbeiter, für Wehrdienstleistende oder Bürgergeldempfänger.

  1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Mitarbeiter und in der Mitarbeiterübersicht zum entsprechenden Mitarbeiter.

    In der Mitarbeiterakte wählen Sie den Punkt Sozialversicherung und dort den Unterpunkt Zusätzliche Angaben.

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  2. Durch Klick auf den Stift gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus und können nun unter "Ausnahme Pflegeversicherung" zwischen:

    - Keine Ausnahme und

    - Keine Berechnung PV-Zuschlag wählen.

    Standardmäßig ist systemseitig "Keine Ausnahme" hinterlegt.

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  3. Wählen Sie "Keine Berechnung PV-Zuschlag" wird Ihnen beim Speichern eine Hinweismeldung angezeigt:

    Achtung - Die Berechnung des Pflegeversicherungszuschlags wird unterdrückt. Verwenden Sie diese Einstellung nur, wenn ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt (z.B. Geburt vor dem 01.01.1940, Wehrdienstleistende oder Bürgergeldempfänger). Andernfalls ist für kinderlose Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres ein Pflegeversicherungszuschlag zu berechnen.

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  4. Nach dem Bestätigen wird kein Zuschlag mehr berechnet.

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