2024-12-30
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Lohnsteuer > Neuer PAP ab 01/2025
- Mit dem aktuellen Update wurde der PAP mit Gültigkeit ab 01/2025 implementiert.
- Dadurch wird sichergestellt, dass für die Payroll Berechnung ab 2025 zur Ermittlung der Steuerabgaben der aktuelle PAP genutzt wird.
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euBP > Version 3.5.0
- Mit dem aktuellen Release wird sichergestellt, dass die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Version 3.5.0 umgesetzt ist.
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euBP > Pflege zusätzlicher Angaben
- Als PRS oder Arbeitgeber Standard haben Sie nun die Möglichkeit, bei der Anlage eines Prüfzeitraumes für die euBP, zusätzliche Angaben für die Betriebsprüfung zu tätigen, damit eine fehlerfreie Übermittlung erfolgen kann.
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Dazu gehören neben allgemeinen Angaben wie: Grund der Datenübermittlung, Angabe Lohnsteueraußenprüfung, Angabe Wertguthabenvereinbarung und Angabe zur familiären Mitarbeit auch die Angaben zur elektronischen Kommunikation.
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rvBEA > Jahreswechsel Backend Updates Version 4.0.0
- Mit dem aktuellen Release wurden die Updates zum Jahreswechsel für das rvBEA Verfahren durchgeführt, so dass Sie als Arbeitgeber Ihrer gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der angeforderten Meldungen nachkommen können.
- Die Updates umfassen Folgendes: Anpassungen und Hinzufügen von Fehlerprüfungen sowie Korrekturen und Umbenennungen einzelner Werte.
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Abschaffung der Fünftelregelung zum 01.01.2025
- Mit dem aktuellen Release wird sichergestellt, dass für Abfindungen ab dem Jahr 2025 nicht mehr die Fünftelregelung angewendet wird, da diese abgeschafft wurde.
- Somit wird verhindert, dass ein falscher Lohnsteuerabzug stattfindet und es zu Nachforderungen oder Rückzahlungen kommt.
- Die Lohnart 1068 kann ab Januar 2025 nicht mehr gespeichert werden und wird automatisch auf die Lohnart 1084 angepasst.
- Sie erhalten den Hinweistext: Die Lohnart 1068 “Abfindung 5tel Methode” darf ab Januar 2025 aufgrund der Abschaffung der Fünftelregelung nicht mehr verwendet werden und wird beim Speichern automatisch auf die Lohnart 1084 “Abfindung” angepasst.
2024-12-20
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eAU Änderungen ab 2025
- Für das Jahr 2025 gibt es neue Rückmeldegründe. Je nach Rückmeldegrund gibt es Fristen, die beachtet werden müssen, bevor man eine erneute Anfrage stellen darf.
- Weiterhin gibt es Regelungen für Stornierungen von Fehlzeiten und das erneute Anfragen des selben Zeitraumes, die umgesetzt wurden.
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Anpassung eAU auf neue Struktur
- Zur Datenabholung, zum Senden sowie zum Stornieren von eAU Meldungen ist zum Jahreswechsel eine Anpassung der Struktur notwendig.
- Mit dem aktuellen Release wird sichergestellt, dass diese neue Datenstruktur korrekt angenommen wird.
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Hinweismeldungen im eAU Vorgang
- Mit dem aktuellen Release wurden weitere Hinweismeldungen im eAU Prozess implementiert.
- Dem Anwender werden in kritischen Szenarien, wie z.B. dem Stornierungsvorgang, Hinweismeldungen angezeigt.
- In diesem Fall wird systemseitig sichergestellt, dass die Stornierung einer Anfrage von eAU-Daten nur erfolgen darf, solange noch keine fachliche Rückmeldung der Krankenkasse zu dieser Anfrage vorliegt.
- Eine Übersicht zu allen Rückmeldegründen erhalten Sie hier.
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Lohnkonto > Berücksichtigung alter Lohnarten BAV bei der Aufzehrung der Freibeträge
- Im Lohnkonto werden mit dem aktuellen Update auch die alten BAV Lohnarten korrekt berücksichtigt, damit die Jahreswerte komplett sind.
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DLS Import > Anpassung auf Version 2025.1
- Mit dem aktuellen Release wird sichergestellt, dass die 2025 Version der DLS Datei für den Import von Personalstammdaten genutzt werden kann.
- Dadurch wird der manuelle Aufwand verringert und Fehleingaben vermieden.
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Mitarbeiterakte > Validierung Pauschalversteuerung und Teilnahme am ELStAM-Verfahren
- Mit dem aktuellen Release wurden eine Plausibilitätsprüfung bezüglich der Datenkonstellation Pauschalversteuerung und Teilnahme am ELStAM Verfahren implementiert.
- Dadurch wird verhindert, dass unplausible Daten gespeichert werden können, die zu Fehlern in den Berechnungen oder Meldungen führen können.
- Bei geringfügig Beschäftigen (GFB), die pauschal versteuert werden, dürfen keine ELStAM Daten gemeldet und abgerufen werden, deshalb sind diese vom ELStAM-Verfahren auszuschließen.
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Zukunftssicherung > Vorbelegung Startmonat entfernen
- In der Vergangenheit hat die Vorbelegung des Feldes "Startmonat" beim Anlegen eines BAV Vertrages zu Unklarheiten geführt. Dieser wurde bisher mit dem Vertragsbeginn vorbelegt. Da dies aber nicht immer der Fall ist, wurde diese Vorbelegung entfernt.
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Unfallversicherung > unterjähriger ELN
- Mit dem aktuellen Update wird sichergestellt, dass die Payroll bei einem unterjährigem elektronischen Lohnnachweis (ELN), z.B. bei einer Betriebsaufgabe oder einen Systemwechsel, blockiert wird, wenn keine gültige Stammdatenabfrage vorliegt.
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Meldungen > Jahreswechsel Updates Version 4.0.0
- Mit dem aktuellen Release wird sichergestellt, dass die Updates zum Jahreswechsel für das rvBEA Verfahren durchgeführt werden, damit der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der angeforderten Meldungen nachkommen wird.
- Die Updates umfassen folgendes: Anpassungen und Hinzufügen von Fehlerprüfungen sowie Korrekturen und Umbenennungen einzelner Werte.
2024-12-06
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Zurücksetzen einer Payroll
- Sie haben ab jetzt die Möglichkeit, eine Wiederholungsabrechnung durchzuführen. Dadurch werden alle notwendigen Meldungen storniert und der Monat kann noch einmal neu abgerechnet werden.
- Dies ist notwendig, um eine fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren.
- Das Zurücksetzen einer Payroll ist ein Ausnahmefall und kann daher nicht durch den Payroll Specialist (PRS) selbst ausgelöst werden. Der PRS hat die Möglichkeit über Zendesk eine Stornierungsanfrage einzureichen.
- Erfahren Sie hier was Sie nach der Wiederholungsabrechnung bezüglich des SFTPs Servers, der Rechnungsstellung und der SEPAs beachten müssen.
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Rechengrößen 2025
- Mit dem aktuellen Release wurden die Rechengrößen für das Jahr 2025 implementiert, damit in der Dezember Payroll die korrekten BAV Lohnkomponenten für das Jahr 2025 erzeugt werden.
- Somit wird sichergestellt, dass nach erfolgtem Jahreswechsel 2024 auf 2025 die aktuellen Rechengrößen implementiert sind.
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Wegfall der Rechtskreistrennung Meldungen
- Mit dem aktuellen Update wird sichergestellt, dass für Meldezeiträume ab 2025 keine DEÜV-Meldungen zum Rechtskreiswechsel mehr ausgelöst werden.
- Der Rechtskreis fällt fachlich ab 2025 weg - d.h. es gibt diesbezüglich keine Ab- bzw. Anmeldung mehr.
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DEÜV > 92er Meldung für vor Systemwechsel ausgeschiedene Mitarbeiter
- Es ist nun möglich eine UV-Jahresmeldung für vor Systemwechsel ausgetretene Mitarbeiter zu versenden.
- Migrieren Sie einen Kunden im laufenden Jahr neu auf Paychex Plus, legen einen Mitarbeiter an, der vor dem Systemwechsel ausgetreten ist und pflegen für diesen die (UV-)Vortragswerte, dann wird im Januar darauf auf Basis der eingegebenen Vortragswerte eine 92er UV-Jahresmeldung erstellt.
- Diese wird aus dem Altsystem heraus nicht erstellt.
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UV > Kunden ohne Stammdatendienst und ohne Zuordnung Gefahrentarifstellen
- Mit dem aktuellen Release wird gewährleistet, dass für UV Mitgliedschaften, bei denen kein Stammdatendienst erlaubt ist, die Einschränkungen für das Senden der Payroll im Dezember aufgehoben werden.
- Dies betrifft u.a. die Feuerwehrunfallkassen und die Landwirtschaftliche BGs.
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Ausblenden Menüpunkt "Anwesenheiten"
- Im Headline Menü unter Pre-Payroll wird vorerst der Punkt "Anwesenheiten" ausgeblendet, bis die Möglichkeit besteht, Anwesenheiten über das Frontend zu pflegen.
- Dies ist bis dato über eine API Schnittstelle möglich.
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