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Wo und wie legen Sie SFN-Zuschläge an?

Sie wollen für Ihren Mitarbeiter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) hinterlegen?

Erfahren Sie hier, wie dies im System umgesetzt wird.

  1. Sie hinterlegen die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) für Ihre Mitarbeiter über die Bezüge unter dem Menüpunkt Pre-Payroll,Vergütung und Gesamtbezüge.

    In der Liste wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus. Über den Hinzufügen-Button oben rechts können Sie für den Mitarbeiter einen weiteren Bezug anlegen.

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  2. Sobald Sie eine der Lohnarten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) wählen, ändert sich die Eingabemaske. Füllen Sie die Felder entsprechend aus.

    Das System errechnet nach Eingabe von Menge (in Stunden), Faktor (in Euro) und der entsprechenden Prozente den Betrag automatisch. Speichern Sie die Daten und die Lohnart erscheint in der Übersicht.

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  3. Sie pflegen für den Mitarbeiter nur die SV- und ST-pflichtigen Lohnarten. Das System ermittelt die freien SV- und ST-Anteile automatisch.

    Auf dem Lohnzettel wird bei Zahlung von SFN Zuschlägen der Prozentsatz, den der Arbeitgeber zahlt, mit angedruckt, z. B. 125 %. Dadurch erhalten Sie eine nachvollziehbare Darstellung auf dem Lohnzettel und durch die Aufschlüsselung der Freianteile mehr Übersichtlichkeit.

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  4. Für die SFN-Zuschläge sind folgende Höchstgrenzen hinterlegt:

    - 1011 - Nachtzuschlag 1 st-pfl/sv-pfl - 25%

    - 1012 - Nachtzuschlag 2 st-pfl/sv-pfl - 40%

    - 1013 - Sonntagszuschlag st-pfl/sv-pfl - 50%

    - 1014 - Feiertagszuschlag 1 st-pfl/sv-pfl - 125%-

    - 1015 - Feiertagszuschlag 2 st-pfl/sv-pfl - 150%

    - 1077 - Sonntag-/Nachtzuschlag 1 st-pfl/sv-pfl - 75%

    - 1078 - Sonntag-/Nachtzuschlag 2 st-pfl/sv-pfl - 90%

    - 1079 - Feiertag 1 -/Nachtzuschlag 1 st-pfl/sv-pfl - 150%

    - 1080 - Feiertag 1-/Nachtzuschlag 2 st-pfl/sv-pfl - 165%

    - 1081 - Feiertag 2-/Nachtzuschlag 1 st-pfl/sv-pfl - 175%

    - 1082 - Feiertag 2-/Nachtzuschlag 2 st-pfl/sv-pfl - 190%

Hinweis

Wenn der Arbeitgeber einen höheren SFN Zuschlag zahlt, als unter die Steuer/SV-Freiheit fällt, wird die Lohnart aufgesplittet - in den pflichtigen und freien Anteil. Der Arbeitnehmer kann die Berechnung auf dem Lohnzettel somit korrekt nachvollziehen.

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