Sie wollen in ihrem Unternehmen die Angaben zur Lohnsteueranmeldung hinterlegen oder wollen wissen, wo Sie bereits aufgelaufene Daten, z.B. bei einem Systemwechsel, im Tool hinterlegen, um eine korrekte Lohnsteueranmeldung zu gewährleisten?
Erfahren Sie hier, wie dies im System umgesetzt wird.
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Die Daten für den Anmeldezeitraum hinterlegen Sie in den Unternehmensdaten.
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Unternehmen und wählen den Punkt Steuer und über “Anmeldezeitraum” können Sie die entsprechende Einstellung vornehmen.
Hinweis
In bestimmten Fällen kann das Finanzamt fordern, die Übermittlung der Lohnsteueranmeldung zu unterdrücken, z.B. wenn ausschließlich Minijobber mit 2% Pauschalversteuerung beschäftigt sind.
In diesem Fall wählen Sie "Befreiung Abgabe Lohnsteueranmeldung". Für diese Unternehmen wird die Lohnsteueranmeldung zwar erzeugt, aber nicht an das Finanzamt übermittelt.
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Legen Sie ihr Unternehmen neu bei uns im System an, können Sie die bisherigen Daten aus den Vormonaten in den Vortragswerten pflegen.
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und wählen unter Vortragswerte den Punkt Steuer.
Sie können die entsprechenden Daten zu den Punkten:
- Stammdaten
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und
- Steuerfreie AG-Leistungen
hinterlegen und speichern.
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Die Erstellung und Versendung der Lohnsteueranmeldung mit der Abrechnung erfolgt systemseitig anhand des hinterlegten Anmeldezeitraums:
Monatlich → jeden Monat
Quartalsweise → März, Juni, September, Dezember
Jährlich → Dezember
Hinweis
Wenn ein Unternehmen z.B. im Mai gegründet wird, dann wird die Lohnsteueranmeldung für Mai und Juni mit der Juniabrechnung automatisiert erstellt.
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Für die quartalsweise Anmeldung sind die Angaben auch kumuliert für das Quartal möglich - ein Beispiel hierfür wäre die Anlage des Unternehmens im Juni:
hinterlegen Sie die Werte für Januar bis März kumuliert in den März und pflegen dann die Werte für April und Mai in dem jeweiligen Monat. -
Es kommt häufig vor, dass das Finanzamt, gegeben falls auch rückwirkend, den Anmeldezeitraum ändert oder die Steuernummer erst nach mehreren Wochen mitteilt.
Wird der Anmeldezeitraum für die Lohnsteueranmeldung nachträglich geändert oder die Steuernummer nachgetragen, wird die Lohnsteueranmeldung automatisch nachgeholt bzw. berichtigt,
Dies ist notwendig, damit die Lohnsteueranmeldung nach den Vorgaben des Finanzamtes korrekt gesendet werden.