Search

Wo kann ich eine Versicherungsnummernabfrage durchführen?

Sie stellen einen neuen Arbeitnehmer ein? Sie haben die SV-Nummer nicht vorliegen?

Erfahren Sie hier, wie Sie für den Mitarbeiter eine Versicherungsnummernabfrage durchführen.

Klicken Sie sich gerne durch unser interaktives Video oder lesen Sie den Schritt-für-Schritt Artikel im Anschluss.

  1. Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zur Mitarbeiterübersicht.

    21029804715037-mceclip0.png
  2. Wenn die Versicherungsnummer oder die Geburtsdaten nicht vorliegen, ist das Profil des Mitarbeiters "Unvollständig". In diesem Fall können Sie keine Versicherungsnummer abfragen.

    Durch Klick auf das Drei-Punkte-Menü, ganz rechts, können Sie die Vollständigkeit prüfen.

    21029804730909-mceclip1.png
  3. Nach dem Pflegen der Geburtsdaten können Sie dann über das Drei-Punkte-Menü auch "Versicherungsnummer abfragen" auswählen.

    21029804735389-mceclip2.png
  4. Sie bekommen vom System einen Hinweis, dass die Versicherungsnummernabfrage erfolgreich gesendet wurde.

    Die gesendete Versicherungsnummernabfrage können Sie über Meldungen > Sozialversicherungen > Ausgang einsehen.

    23506087252637-mceclip0.png
  5. Sie haben auch die Möglichkeit eine Versicherungsnummern-Abfrage durchzuführen, wenn für den Mitarbeiter bereits eine Versicherungsnummer eingegeben wurde, damit können Sie prüfen, ob die Versicherungsnummer korrekt und noch gültig ist.

    Wichtig

    Folgende Daten müssen dafür vorliegen:

    - Geburtsname

    - Geburtsort und

    - Geburtsland.

    Die zurück gemeldete Versicherungsnummer ersetzt die bisher im Personalstamm hinterlegte Versicherungsnummer.

Hinweis

Werden Meldungen (z.B. Anmeldungen) mit nicht mehr gültiger SV-Nummer abgelehnt, wird der Grund der Ablehnung vom System erkannt und es wird automatisch eine SV-Nummernabfrage gesendet.

War dieser Beitrag hilfreich?

War dieser Beitrag hilfreich?

Möchten Sie Kontakt aufnehmen?

Wir helfen Ihnen. Füllen Sie eine Anfrage aus und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Eine Anfrage einreichen