Sie stellen einen neuen Arbeitnehmer ein? Sie haben die SV-Nummer nicht vorliegen?
Erfahren Sie hier, wie Sie für den Mitarbeiter eine Versicherungsnummernabfrage durchführen.
Klicken Sie sich gerne durch unser interaktives Video oder lesen Sie den Schritt-für-Schritt Artikel im Anschluss.
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Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zur Mitarbeiterübersicht.
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Wenn die Versicherungsnummer oder die Geburtsdaten nicht vorliegen, ist das Profil des Mitarbeiters "Unvollständig". In diesem Fall können Sie keine Versicherungsnummer abfragen.
Durch Klick auf das Drei-Punkte-Menü, ganz rechts, können Sie die Vollständigkeit prüfen.
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Nach dem Pflegen der Geburtsdaten können Sie dann über das Drei-Punkte-Menü auch "Versicherungsnummer abfragen" auswählen.
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Sie bekommen vom System einen Hinweis, dass die Versicherungsnummernabfrage erfolgreich gesendet wurde.
Die gesendete Versicherungsnummernabfrage können Sie über Meldungen > Sozialversicherungen > Ausgang einsehen.
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Sie haben auch die Möglichkeit eine Versicherungsnummern-Abfrage durchzuführen, wenn für den Mitarbeiter bereits eine Versicherungsnummer eingegeben wurde, damit können Sie prüfen, ob die Versicherungsnummer korrekt und noch gültig ist.
Wichtig
Folgende Daten müssen dafür vorliegen:
- Geburtsname
- Geburtsort und
- Geburtsland.
Die zurück gemeldete Versicherungsnummer ersetzt die bisher im Personalstamm hinterlegte Versicherungsnummer.
Hinweis
Werden Meldungen (z.B. Anmeldungen) mit nicht mehr gültiger SV-Nummer abgelehnt, wird der Grund der Ablehnung vom System erkannt und es wird automatisch eine SV-Nummernabfrage gesendet.