Für Rentner, die während des Rentenbezuges weiterarbeiten, gilt ab 2026 ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro - d.h. nur der darüber liegende Verdienst muss entsprechend der Lohnsteuerabzugsmerkmale versteuert werden.
Sie haben Mitarbeiter, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und die Voraussetzungen für die Aktivrente erfüllen? Erfahren Sie hier, wie der Steuerfreibetrag berücksichtigt wird und was zu beachten ist.
Hinweis
Mitarbeiter in einer Neben- oder einer geringfügigen Beschäftigung haben keinen Anspruch auf Aktivrente.
-
Hat ihr Mitarbeiter das Renteneintrittsalter erreicht, wird der geltende monatliche Steuerfreibetrag - die Aktivrente - von bis zu 2.000 Euro bei der Lohnsteuerberechnung automatisch berücksichtigt.
Auf dem Lohnzettel wird die Lohnart 3065 "Steuerfreibetrag Aktivrente lfd." ausgewiesen und mindert das Steuer-Brutto um 2.000 Euro.
-
Neben der Lohnart 3065 für laufende Bezüge gibt es für die Aktivrente noch die Lohnart 3066 "Steuerfreibetrag Aktivrente sonst." für sonstige Bezüge, da Einmalzahlungen auch unter die Freibetragsregelung fallen.
Bei der Berechnung haben laufende Bezüge Vorrang, d.h. diese greifen zuerst auf das steuerfreie Kontingent zu und falls es einen Restbetrag gibt, fällt dieser auf die sonstigen Bezüge.
Ein Freibetrags-Rest verfällt und kann nicht auf andere Monate übertragen werden.
Hinweis
Auf der Abrechnung erhalten Sie zusätzlich den Hinweis: Steuerfreibetrag Aktivrente berücksichtigt.
-
Für fachliche Ausnahmefälle können Sie die automatische Anwendung der Aktivrente deaktivieren.
Navigieren Sie sich dafür zum entsprechenden Mitarbeiter und in der Mitarbeiterakte zum Punkt Steuer und Besondere Steuermerkmale.
Durch Klick auf den Stift gelangen Sie in den Bearbeitungsmodus und können nun unter "Aktivrente anwenden" zwischen:
- Aktivrentenfreibetrag berücksichtigen und
- Aktivrentenfreibetrag nicht berücksichtigen wählen.
Standardmäßig ist systemseitig "Aktivrentenfreibetrag berücksichtigen" hinterlegt.
Hinweis
Die beiden Felder zur Aktivrente werden nur angezeigt, wenn der Mitarbeiter die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und die Aktivrente für ihn grundsätzlich anwendbar ist.
Andernfalls sind die Felder systemseitig ausgeblendet.
-
Bei einer untermonatigen Beschäftigung erfolgt standardmäßig eine Aufteilung des Freibetrages anhand der Beschäftigungstage. Die Kürzung des Freibetrages wird nach der Dreißigstelmethode durchgeführt.
Sie haben aber die Möglichkeit, dass im untermonatigen Eintrittsmonat der vollständige Monatsfreibetrag berücksichtigt wird. Voraussetzung ist die schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, dass die Aktivrente im Eintrittsmonat noch nicht bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigt wurde.
Navigieren Sie sich dafür in die Mitarbeiterakte des entsprechenden Mitarbeiters und unter Steuer zum Punkt Besondere Steuermerkmale.
Dort können Sie nun unter "Aktivrente Besonderheit Eintrittsmonat" zwischen:
- Keine Besonderheit und
- Vollen Aktivrentenfreibetrag im Eintrittsmonat berücksichtigen wählen.
Standardmäßig ist systemseitig "Keine Besonderheit" hinterlegt.
- Der berücksichtigte Freibetrag wird im Lohnkonto - im Abschnitt Aktivrente - sowie in der Lohnsteuerbescheinigung - in der Zeile SteuerfreibetragAktivrente - entsprechend ausgewiesen.