Eine wesentliche Regelung im Rahmen der Schwangerschaft ist der Schutz werdender Mütter durch den Mutterschutz sowie mögliche Beschäftigungsverbote.
Der Mutterschutz umfasst den Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung.
Darüber hinaus kann bereits während der Schwangerschaft ein individuelles oder betriebliches Beschäftigungsverbot gelten, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
Ein Beschäftigungsverbot ist ein individuelles oder generelles Arbeitsverbot während der Schwangerschaft, außerhalb des Mutterschutz-Zeitraums. Es ist jederzeit während der Schwangerschaft möglich, wenn die Arbeit die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, z. B. bei: körperlich schwerer Arbeit, Stress, Infektionsrisiken oder aus medizinischen Gründen (ärztliches Attest).
Erfahren Sie hier, wie Sie die Abwesenheit Beschäftigungsverbot hinterlegen und was Sie beachten müssen.
-
Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und dort zum Punkt Abwesenheiten.
Es öffnet sich eine Übersicht aller hinterlegter Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter.
-
Um eine Abwesenheit zu ergänzen, klicken Sie auf den Hinzufügen-Button in der oberen rechten Ecke, dadurch wird eine neue Ansicht geöffnet, in der Sie die Abwesenheitsdaten ergänzen.
Wählen Sie in den Pflichtfeldern die entsprechenden Angaben aus.
Sobald Sie als "Grund der Abwesenheit" im Drop-down-Menü "Beschäftigungsverbot" auswählen, ändert sich die Ansicht und die Pflichtfelder.
-
Hinterlegen Sie die Pflichtangaben, wie den errechneten Entbindungstermin und die Art des Beschäftigungsverbotes: Individuelles oder Generelles.
-
Sollten die letzten 3 Monate vor Beginn der Abwesenheit nicht im System abgerechnet worden sein oder es Gehaltsanpassungen geben, hinterlegen Sie die Angaben bitte unter: Abweichende Verdienstangaben vor Beginn des Beschäftigungsverbotes.
Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten und beenden den Vorgang durch Speichern.
-
Die neue Abwesenheit wird Ihnen in der Übersicht angezeigt.
Zur Bearbeitung können Sie die erstellte Abwesenheit erneut anklicken und eventuelle Änderungen vornehmen oder den Status ändern.
-
Sobald Sie den Status der Abwesenheit auf "Freigegeben" setzen, wird diese in der Abrechnung berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Payroll wird der Mutterschutzlohn automatisch berechnet.
Der AAG Antrag wird ebenfalls automatisch erstellt. Diesen finden Sie dann unter Payroll im Meldewesen unter Ausgang sowie im Auswertungspaket, wo dieser für den Mandanten enthalten ist.