Ihr Mitarbeiter ist krank oder aus einem anderen Grund abwesend?
Erfahren Sie in unserem Artikel "Wie hinterlegt man Abwesenheiten", wie Sie neue Abwesenheiten hinterlegen oder bestehende Abwesenheiten bearbeiten können.
Wenn ihr Mitarbeiter während des KUG-Zeitraums erkrankt, ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Leistungen je nach Zeitpunkt der Erkrankung.
Welche Abwesenheitsart verwendet werden muss (Krank oder Krank während KUG) hängt vom Timing der Abwesenheit und des KUG-Gewährungszeitraums ab.
Der folgende Artikel bietet eine strukturierte Übersicht über Regelungen zur Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
-
KUG-Gewährungszeitraum – Wann beginnt die Kurzarbeit?
Kurzarbeitergeld (KUG) wird ab dem Monat gezahlt, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Wichtig dabei:
- Der Leistungszeitraum beginnt immer zum 1. eines Monats.
- Es wird ausschließlich für ganze Kalendermonate gezahlt, auch wenn die Anzeige z. B. erst am 15. eingeht.
- Beispiel: Wenn die Anzeige am 10. August eingeht, beginnt der KUG-Bezug rückwirkend zum 1. August.
-
Krankheit während der Kurzarbeit – Wer zahlt was?
Hier sind vier Szenarien möglich:
Krankheit während des KUG-ZeitraumErkrankt der Mitarbeiter während er bereits KUG bezieht, gilt Folgendes:
Der Arbeitgeber zahlt weiter das Entgelt für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter trotz Kurzarbeit hätte arbeiten sollen (also verbleibende Arbeitszeit).
Die Agentur für Arbeit übernimmt das KUG für die ausgefallene Arbeitszeit während der Krankheit (§ 172 Abs. 1a SGB III).
Somit ist der Arbeitnehmer finanziell abgesichert – durch zwei unterschiedliche Leistungsträger:
Arbeitgeber - Entgeltfortzahlung
Agentur für Arbeit - KUG-Leistung für die Krankheitszeit
Krankheit vor Beginn des KUG-ZeitraumsWenn ein Mitarbeiter bereits vor Beginn der Kurzarbeit krank wird, zahlt der Arbeitgeber zunächst die Entgeltfortzahlung (EFZ) bis zum Gewährungszeitraum – wie bei einer normalen Krankmeldung.
Ab dem Gewährungszeitraum zahlt der Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe des entgangenen KUG, das später von der Krankenkasse erstattet wird. Dieses orientiert sich an der ausgefallenen Arbeitszeit durch Kurzarbeit.
Hinweis: Die Erstattung der Krankenkasse an Arbeitgeber erfolgt außerhalb der regulären Lohnabrechnung und unabhängig vom AAG-Verfahren.
Krankheit während KUG mit KrankengeldbezugWenn der Mitarbeiter bereits krankengeldberechtigt ist, ruht der Anspruch auf KUG.
Die Krankenkasse zahlt ein Krankengeld auf Basis des letzten vor der Kurzarbeit erzielten Entgelts.
Mitarbeiter ist bereits vor KUG im KrankengeldbezugEs bleibt alles beim Alten: Das Krankengeld wird unverändert durch die Krankenkasse weitergezahlt.
Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf KUG.
-
Um die Abwesenheit - Krank während Kurzarbeit - zu hinterlegen, navigieren Sie sich wie gewohnt über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und dort zu Abwesenheiten.