Sie wollen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn/Gehalt einen weiteren Bezug, wie z.B. den Sachbezug, gewähren?
Wie und wo Sie ganz allgemein einen Bezug anlegen oder bei Bedarf auch bearbeiten können, erfahren Sie in folgendem Artikel: Wo kann man Bezüge der Mitarbeiter hinzufügen oder bearbeiten?
Wie der steuerfreie Sachbezug korrekt im System umgesetzt wird, erfahren Sie hier.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG handelt es sich bei einem steuerfreien Sachbezug um einen zusätzlichen Sachbezug (nicht Barlohn), der weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig ist, sofern die aktuelle 50 €-Freigrenze eingehalten wird und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
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Navigieren Sie sich, wie im oben verlinkten Artikel beschrieben, über das Headline-Menü zum Punkt Pre-Payroll und dort zu Vergütung und Gesamtbezüge.
Wählen Sie für den Sachbezug den Lohnart Schlüssel 3013 oder suchen Sie unter Name nach Sachbezug. Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten und Speichern.
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Nach dem Berechnen der Payroll wird die Lohnart Sachbezug bzw. der Betrag brutto hinzugerechnet und gleichzeitig netto wieder abgezogen.
Auch wenn der Sachbezug Steuer- und SV-frei ist, muss dieser wie jeder andere Sachbezug im Brutto angedruckt und im Netto wieder abgezogen werden, da er steuerrechtlich zum Arbeitslohn zählt.
Wenn Sie sich das Steuer- und SV-Brutto anschauen, sehen Sie, dass der Sachbezug dort nicht beachtet wird und dieser nur im Gesamtbrutto beinhaltet ist.