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Wie kann ich einen steuerfreien Sachbezug für meine Mitarbeiter hinterlegen?

Sie wollen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn/Gehalt einen weiteren Bezug, wie z.B. den Sachbezug, gewähren?

Wie und wo Sie ganz allgemein einen Bezug anlegen oder bei Bedarf auch bearbeiten können, erfahren Sie in folgendem Artikel: Wo kann man Bezüge der Mitarbeiter hinzufügen oder bearbeiten?

Wie der steuerfreie Sachbezug korrekt im System umgesetzt wird, erfahren Sie hier.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG handelt es sich bei einem steuerfreien Sachbezug um einen zusätzlichen Sachbezug (nicht Barlohn), der weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig ist, sofern die aktuelle 50 €-Freigrenze eingehalten wird und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

  1. Navigieren Sie sich, wie im oben verlinkten Artikel beschrieben, über das Headline-Menü zum Punkt Pre-Payroll und dort zu Vergütung und Gesamtbezüge.

    Wählen Sie für den Sachbezug den Lohnart Schlüssel 3013 oder suchen Sie unter Name nach Sachbezug. Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten und Speichern.

    Sachbezug.png
     
  2. Nach dem Berechnen der Payroll wird die Lohnart Sachbezug bzw. der Betrag brutto hinzugerechnet und gleichzeitig netto wieder abgezogen.

    Auch wenn der Sachbezug Steuer- und SV-frei ist, muss dieser wie jeder andere Sachbezug im Brutto angedruckt und im Netto wieder abgezogen werden, da er steuerrechtlich zum Arbeitslohn zählt.

    Wenn Sie sich das Steuer- und SV-Brutto anschauen, sehen Sie, dass der Sachbezug dort nicht beachtet wird und dieser nur im Gesamtbrutto beinhaltet ist.

    29566959285021-image.png

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