Eine wesentliche Regelung des Mutterschutzes ist das generelle Beschäftigungsverbot. Es gilt für werdende Mütter während der letzten sechs Wochen vor der Entbindung, und dauert an bis acht Wochen nach der Geburt.
Erfahren Sie hier, wie Sie die Abwesenheit Mutterschutz hinterlegen und was Sie beachten müssen.
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Navigieren Sie sich über das Headline-Menü zum Menüpunkt Pre-Payroll und dort zum Punkt Abwesenheiten.
Es öffnet sich eine Übersicht aller hinterlegter Abwesenheiten Ihrer Mitarbeiter.
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Um eine Abwesenheit zu ergänzen, klicken Sie auf den Hinzufügen-Button in der oberen rechten Ecke, dadurch wird eine neue Ansicht geöffnet, in der Sie die Abwesenheitsdaten ergänzen.
Wählen Sie in den Pflichtfeldern die entsprechenden Angaben aus.
Sobald Sie als "Grund der Abwesenheit" im Drop-down-Menü "Mutterschutz" auswählen, ändert sich die Ansicht und die Pflichtfelder.
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Hinterlegen Sie die Pflichtangaben, wie den errechneter Entbindungstermin. oder eventuelle Besonderheiten wie:
- Mehrlings- oder Frühgeburt
- Fehlgeburt
- Behindertes Kind.
Hinweis: Wählen Sie unter "Besonderheit Mutterschutz": Fehlgeburt aus, ändert sich das Feld "Tatsächlicher Tag der Geburt" zu "Tag der Fehlgeburt".
Wichtig
Ausführlichere Informationen zum Thema Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten erhalten Sie am Ende dieses Artikels.
Hinterlegen Sie die entsprechenden Daten und beenden den Vorgang durch Speichern.
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Die neue Abwesenheit wird Ihnen in der Übersicht angezeigt. Anhand des hinterlegten errechneten Entbindungstermin berechnet das System den Zeitraum automatisch.
Zur Bearbeitung (z.B. für die Hinterlegung des tatsächlichen Entbindungstermins) können Sie die erstellte Abwesenheit erneut anklicken und eventuelle Änderungen vornehmen oder den Status ändern.
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Sobald Sie den Status der Abwesenheit auf "Freigegeben" setzen, wird diese in der Abrechnung berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Payroll wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld automatisch mit berechnet und auch das Gehalt wird entsprechend gekürzt.
Der AAG Antrag wird ebenfalls automatisch erstellt. Diesen finden Sie dann unter Payroll im Meldewesen unter Ausgang sowie im Auswertungspaket, wo dieser für den Mandanten enthalten ist.
- Wenn Sie eine Entgeltbescheinigung für den Mutterschutz erstellen wollen. Gehen Sie in die entsprechende Abwesenheit und klicken auf das Drei-Punkte-Menü, rechts oben, dort haben Sie die Möglichkeit die Entgeltbescheinigung für das Mutterschaftsgeld zu erstellen.
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Weiterführende Informationen zum Thema Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten
Wurde bei der Abwesenheit Mutterschutz unter Besonderheit Fehlgeburt ausgewählt, wird anhand des wahrscheinlichen Termins der Geburt erst die Woche der Fehlgeburt und daraus dann das Ende des Mutterschutzes wie folgt berechnet:
- 2 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
- 6 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche
- 8 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.
Bei einer Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche besteht kein Anspruch auf Mutterschutz und Sie bekommen in diesem Fall eine Hinweismeldung.