2026-06-19
- Entgeltersatzleistungen > Automatischer Versand von EEL-Meldungen
- Mit dem aktuellen Release werden EEL Meldungen automatisch erstellt und versendet, wenn eine entsprechende Abwesenheit abgerechnet wird und zuvor die EEL noch nicht manuell angestoßen wurde.
- Die Automatisierung gilt für die folgenden Abwesenheitsgründe:
- Krankengeld (Grund 01)
- Mutterschutz (Grund 03)
- Mitaufnahme im Krankenhaus bei Begleitung von Menschen mit Behinderung (Grund 04)
- Sofern manuelle Eingaben für das automatische Versenden der EEL notwendig sind, erscheint eine Hinweismeldung beim Berechnen der Payroll und der Anwender wird auf die Eingabe hingewiesen.
- Dieser Hinweis wird so lange angezeigt, bis die erforderlichen Angaben erfasst und die EEL-Meldung erfolgreich versendet wurde.
- Zusätzlich werden Anwender informiert, wenn bestehende EEL-Meldungen storniert wurden oder fehlerhaft sind. In diesen Fällen muss die Meldung nach Klärung bzw. Fehlerbehebung manuell erneut versendet werden.
- Entgeltersatzleistungen > Verarbeitung von Rückmeldungen mit unzuständiger Krankenkasse
- Mit dem aktuellen Update werden EEL-Rückmeldungen mit dem Meldegrund 67 („Unzuständige Krankenkasse“) wie folgt verarbeitet.
Wird eine solche Rückmeldung empfangen, erhält der Anwender beim Berechnen der Payroll einen Hinweis zur Prüfung und Korrektur der hinterlegten Krankenkasse. Die Meldung ist sowohl im Payrollbereich als auch in der auslösenden Abwesenheit sichtbar.
Nach Anpassung der Krankenkasse wird die EEL-Meldung automatisch erneut versendet.
2026-06-05
- Vortragswerte und Beitragsschätzung > Rückwirkende Erfassung von Werten
- Bei einer nachträglichen Neuerfassung von Vortragswerten zur Beitragsschätzung wird der dazugehörige Beitragsnachweis bei der nächsten Schätzung automatisch storniert.
Dies verhindert, dass für einen Monat zwei Schätzungen bzw. Beitragsnachweise bei der Krankenkasse vorliegen.
VWL- und BAV-Verträge > Anpassung der Validierung
Mit dem aktuellen Release wurde die Validierung für Verträge im Bereich Zukunftssicherung angepasst.
Für VWL-Verträge können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile (VL) ab sofort unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis oder der Steuerklasse gepflegt werden.
Zusätzlich wurde die Validierung für BAV-Verträge angepasst. Arbeitnehmeranteile können bei Hauptbeschäftigungen künftig auch bei Steuerklasse 6 hinterlegt werden.
Für Verträge der Versicherungsart Unterstützungskasse ist dies zusätzlich auch bei Nebenbeschäftigungen möglich.
Darüber hinaus wurde die Aktion „Zukunftssicherung pausieren“ in „Zukunftssicherung ruhend stellen“ umbenannt.