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Release Notes 07-26

2026-07-03

 

  • Grenzgänger Frankreich > Aufhebung Validierung Betriebsstätte
    • Mit dem aktuellen Release wurde die Validierung für die Erfassung von Grenzgängern Frankreich angepasst. Für die Anwendung der Grenzgängerregelung ist künftig keine Betriebsstätte im Grenzgebiet (Baden-Württemberg/ Saarland/ Rheinland-Pfalz) mehr erforderlich.
    • Die geänderte Validierung gilt sowohl in der Mitarbeiterakte als auch beim Berechnen der Payroll.
    • Die Voraussetzungen der Grenzgängerregelung, wie beispielsweise der Tätigkeitsort im Grenzgebiet und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, bleiben hiervon unberührt.

 

  • Steuer > Lohnsteuerbescheinigung für Grenzgänger Schweiz
    • In der Mitarbeiterakte steht nun auch eine Auswahl für die Grenzgängerregelung „Schweiz“ zur Verfügung.
    • Bei aktivierter Grenzgängerregelung wird auf dem Lohnzettel das Steuerbrutto ausgewiesen und die Lohnsteuer um 4,5 % gemindert berechnet und abgeführt.
    • Der geminderte Lohnsteuerbetrag wird auch für die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend berücksichtigt.
    • Zusätzlich wird auf dem Lohnzettel ein Hinweis auf die angewendete Grenzgängerregelung ausgegeben.

 

  •  Validierung > Hinweis zur Freigrenze für Sachbezüge
    • Mit dem aktuellen Update wurde eine Validierung für steuerfreie Sachbezüge implementiert. Wird bei der Erfassung eines Sachbezugs die Freigrenze von 50,00 € überschritten, erhält der Anwender einen entsprechenden Hinweis.
    • Dadurch wird frühzeitig auf eine mögliche Überschreitung der steuer- und sozialversicherungsfreien Freigrenze aufmerksam gemacht.

 

  • Abrechnung > Durchführung von Abschlagszahlungen
    • Mit dem aktuellen Release haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für Mitarbeiter zu erfassen und auszuzahlen.

    • Abschlagszahlungen ermöglichen es, Mitarbeitern bereits vor dem regulären Lohnabrechnungslauf einen Teil ihres Nettoentgelts auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden bei der nächsten Abrechnung automatisch berücksichtigt und verrechnet.

    • Zusätzlich können erfasste Abschlagszahlungen bei Bedarf zurückgesetzt oder gelöscht werden.

    • Dadurch wird sichergestellt, dass Abschlagszahlungen transparent nachvollziehbar sind und die spätere Lohnabrechnung korrekt erfolgt.

 

  • Pfändung > Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026
    • Mit dem aktuellen Update werden die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2026 automatisch berücksichtigt.
    • Die neuen Freigrenzen werden bei der Erstellung der Lohnabrechnung ab diesem Stichtag automatisch angewendet.

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