2026-09-11
Lohnarten > Anpassung der Kontierung
- Mit dem aktuellen Release wurden für ausgewählte Lohnarten systemseitige Anpassungen an der Kontierung vorgenommen.
- Die angepasste Kontierung gilt für zukünftig neu angelegte Firmen.
Abschlagszahlungen > Import per Excel
- Abschlagszahlungen können nun per Excel-Datei importiert werden.
- Dadurch lassen sich mehrere Abschlagszahlungen gesammelt in das System übernehmen, ohne diese einzeln erfassen zu müssen.
Kurzarbeitergeld > Zuschuss zum KUG
- Mit dem aktuellen Release wird für den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KUG) die Lohnart 1055 verwendet. Diese ersetzt die bisherige Lohnart 3017.
- Die Anpassung wird auch bei Rückrechnungen und bereits ausgetretenen Mitarbeitern berücksichtigt.
- Daraus resultierende Änderungen werden entsprechend in der Abrechnung sowie den relevanten Abrechnungsunterlagen berücksichtigt.
Mitarbeiter > Import per Excel
- Mitarbeiter können nun mithilfe einer Excel-Vorlage gesammelt in das System importiert werden, ohne diese einzeln anlegen zu müssen.
- Die importierten Mitarbeiterdaten werden automatisch geprüft. Nicht übernommene Datensätze werden mit einem entsprechenden Hinweis im Importprotokoll ausgewiesen.
- Dieses Feature wird zunächst noch nicht standardmäßig aktiv geschaltet sein, kann aber per Support Ticket für jeden Kunden freigeschaltet werden.
- Archivkunden > E-Mail-Adressen für den Mitarbeiterzugang
- Anwender mit der Arbeitgeber Basis Rolle (oder höher und auch Archivkunden) können nun die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter direkt im Bereich der Einladungen zum Mitarbeiterzugang (ESS) hinterlegen oder ändern.
- Die eingegebene E-Mail-Adresse wird dabei geprüft. Nach erfolgreicher Speicherung kann der Mitarbeiter wie gewohnt zum Mitarbeiterzugang eingeladen werden.
- Beitragsabrechnung > Zusammenfassung der Rechtskreise
- Für Abrechnungszeiträume ab 2026 werden die Rechtskreise Ost und West einer Krankenkasse in der Beitragsabrechnung zusammengefasst und die Beiträge kumuliert dargestellt.
- Bei Rückrechnungen in das Jahr 2025 erfolgt die Beitragsabrechnung für die betroffenen Zeiträume weiterhin getrennt nach Rechtskreisen.